allgemeine geschäftsbedingungen

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1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von §310 Abs. 1 BGB.

2. ANGEBOTSUNTERLAGEN
An unseren Angebotsunterlagen – Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. FREMDKOSTEN / FREMDKOSTENDEFINITION
(1) Fremd- und Produktionskosten für die Visualisierung der Ideen in Layoutform wie Satz, Repros, Farbauszüge, Prints, Siebdruck, Laserkopien, Chromatec, Digitalisierung, Modellbau, Fotoaufnahmen, Fotomaterial, Illustrationen, Konfektionierung, Proofs, Charts, Künstlersozialversicherung und Honorare für Spezialisten sind in den angegebenen Honoraren nicht enthalten. Hierzu gehören auch Kosten durch eventuelle Ansprüche von Urhebern und Leistungsberechtigten nach §32 Abs. 1 UrhG. Diese Fremd- und Produktionsleistungen werden dem Kunden separat nach Aufwand und Belegen berechnet. (2) Die Kosten für Finalisierung (wie zum Beispiel Reinzeichnung, Produktion, technische Weiterverarbeitung) nach Verabschiedung des Layouts sind in diesem Angebot nicht enthalten. (3) Sollten unsere Lieferanten uns bei enger Terminsetzung Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten berechnen, werden diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. (4) Nachträgliche Änderungen nach Erledigung des im Kaufvertrag festgelegten Leistungsumfangs von Gestaltung, Entwurf und Bearbeitung von Schriftzügen sowie die Herstellung von Dummies und Testunterlagen werden gesondert berechnet. (5) Reisekosten sind im Honorar und den angegebenen Fremd- und Produktionskostenrahmen nicht enthalten und werden ebenso wie die angefallenen Kurierkosten separat nach Aufwand und Belegen zuzüglich 12% Agenturprovision, z. B. Vorausleistungen für Fremdleistung /Aufwand, Lieferanten zu suchen, berechnet. (6) Bürokosten, wie z.B. Kosten für Telefon, Telefax, Kopien, Porto etc. sind im Honorar nicht enthalten und werden mit einer Bruttopauschale von 2% der Bruttoauftragssumme gesondert berechnet.

4. PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugangs der Rechnung gerät der Kunde in Verzug. (3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Das Leistungsverweigerungsrecht gemäß §320 BGB bleibt unberührt.

5. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Weitere Arbeitsgespräche, die über die vorgesehenen Präsentationen hinausgehen, sowie eventuell anfallende Supervisions bei Shootings und die Begleitung durch einen Produktioner werden gesondert kalkuliert. Die Kosten für die Übertragung der Gestaltung auf weitere Produkte und die Herstellung von Endreinzeichnungen sind in dieser Kalkulation nicht enthalten. Diese Arbeiten werden wir, ebenso wie die Erarbeitung von ergänzenden Gestaltungsarbeiten, die in dieser Kalkulation keine Erwähnung finden, separat kalkulieren und nach Aufwand berechnen. Grundlage hierfür sind unsere Stundensätze. Der Stundensatz wird jeweils individuell vereinbart. Alle angegebenen Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

6. LIEFERZEIT
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller gestalterischen und technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

7. MÄNGELHAFTUNG
(1) Soweit ein Mangel der Vertragsgegenstände vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen einwandfreien Sache berechtigt. Im Fall einer Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Vertragsgegenstände nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. (2) Schadensersatz- ansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern. (4) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, so wie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (5) Soweit die Haftung unsererseits ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. SCHUTZRECHTE DRITTER / GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Wir – Elfenbein Studios – werden nach Bemühen und Wissen darum besorgt sein, bei der Gestaltung den Entwicklungsstandard Schutzrechte Dritter, die veröffentlicht und in Kraft sind, nicht zu verletzen. Insbesondere werden wir darauf achten, keine geschützten, eigentümlichen Gestaltungselemente, die auf dem Markt sind, zu berühren. Eine Gewähr dafür, dass der Entwicklungsgegenstand frei von Rechten Dritter ist, übernehmen wir – Elfenbein Studios – indes nicht. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Wir werden Schutzrechtsüberprüfungen nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Kunden hin durchführen.

9. NUTZUNGSRECHTE
(1) Wir – Elfenbein Studios – übertragen dem Kunden die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (Copyright) nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Sämtliche darüber hinaus gehenden Nutzungsrechte verbleiben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bei uns, Studio Elfenbein. (2) Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamthonorars und der Erstattung aller Nebenkosten aus dem Auftrag auf den Kunden über. Die Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. (3) Die Rechte an sämtlichen anderen von uns – Elfenbein Studios – im Entwicklungsstadium vorgelegten Alternativen, Gestaltungen und Entwürfe verbleiben bei uns. Auf Anforderung unsererseits ist der Kunde zur Herausgabe aller diesbezüglicher Entwürfe, Modelle und sonstigen bildlichen Wiedergaben verpflichtet.

10. EIGENTUMSVORBEHALTSSICHERUNG / AUSFALLHAFTUNG
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren / Entwicklungsgegenständen / Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge und aller entstandenen Nebenkosten, bei Hingabe von Schecks bis zu deren endgültiger Gutschrift vor. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände pfleglich zu behandeln. (3) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

11. NEBENABREDEN
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt werden.

12. TEILUNWIRKSAMKEIT
Sollte eine der Bedingungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so behält der Vertrag im übrigen seine Wirksamkeit. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, für diesen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

13. GERICHTSSTAND – ERFÜLLUNGSORT – DATENSPEICHERUNG
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz – Hamburg Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. (4) Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz.